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            <title>Kreismitglieder- und Wahlkreisversammlung September 2022: Änderungsanträge</title>
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                <title>Kreismitglieder- und Wahlkreisversammlung September 2022: Änderungsanträge</title>
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                        <title>S1 zu Satzung des Kreisverbands Hochtaunuskreis</title>
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                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.09.2022)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_22177_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 24 bis 29:</h4><div><p>(5)<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Mitglied kann nur sein, wer seinen Beitrag bezahlt.</del></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6) </del>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Tod. Der Austritt ist schriftlich zu erklären<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">. Der Kreisvorstand kann ein Mitglied streichen, wenn dieses trotz zweifacher Mahnung keine Beiträge zahlt.</del> Einem Ausschluss muss ein förmliches Ausschlussverfahren vorausgehen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Dieses</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das Verfahren dafür</ins> ist durch die Landes- bzw. Bundessatzung geregelt.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 30 bis 34:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung in der Partei zu beteiligen, in den Arbeitsgruppen mitzuwirken sowie an allen Versammlungen und Sitzungen von Parteiorganen als Gast teilzunehmen.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(2) </ins>Er/sie hat die Pflicht, seine/ihre Beiträge pünktlich zu entrichten<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br>(3) Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der jeweils gültigen Satzung des Landesverbandes Hessen.<br>(4) Auf schriftlichen Antrag des Mitglieds und in besonderen Härtefällen kann der Kreisvorstand abweichend von der geltenden Beitragsordnung eine Sonderregelung treffen.<br>(5) Der Kreisvorstand kann einem Mitglied das Stimmrecht entziehen, wenn dieses trotz zweifacher Mahnung keine Beiträge zahlt</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 41 bis 42:</h4><div><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN autonom in ihrer Organisation. Sie unterliegen den <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Finanzordnungen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Satzungen und Ordnungen</ins> des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Landesverbandes</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bundes-, Landes-</ins> und des Kreisverbandes.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 44 bis 45 einfügen:</h4><div><p>(1) Die KMV ist oberstes Organ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- Kreisverband </ins>Hochtaunus. Insbesondere beschließt sie über die Satzung, das Programm und die Politik des </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 59 bis 60 einfügen:</h4><div><p>eigenem Namen betreiben können. Über die Finanzierung dieser Arbeit entscheidet die KMV.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(5) Die Teilnahme an einer KMV kann auch in elektronischer Form ermöglicht werden und Mitgliederrechte können in diesem Fall mit einer dafür geeigneten elektronischen Kommunikation ausgeübt werden. Davon unberührt bleiben rechtliche Formerfordernisse, z.B. bei Listenaufstellungen oder Vorstandswahlen.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 68 bis 69 einfügen:</h4><div><p>(2) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht gehört dem Kreisvorstand weiterhin ein*e Vertreter*in der Grünen Jugend Hochtaunus an. Diese*r wird von der Grünen Jugend Hochtaunus vorgeschlagen und von der Kreismitgliederversammlung für die Dauer der Amtszeit des stimmberechtigten Kreisvorstandes gewählt.<br><br>(3) </ins>Die beiden Vorsitzenden sind für die politische Außendarstellung des Kreisverbandes verantwortlich. Gemeinsam mit der/dem Kreisschatzmeister*in </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 75 bis 78:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Der Kreisvorstand ist an die Beschlüsse der KMV gebunden und legt mindestens einmal jährlich auf einer KMV über seine Arbeit Rechenschaft ab.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(5)</ins> Der <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">stimmberechtigte </ins>Kreisvorstand wird mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt, eine der beiden Vorsitzenden muss eine Frau sein. Sollte keine Frau für einen nach der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 95 bis 96:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Für das Führen der Finanzen des Kreisverbandes gilt die vom Landesfinanzrat erlassene Finanzordnung für Kreisverbände in der jeweils gültigen Fassung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Soweit nicht durch diese Satzung im speziellen geregelt, gelten die jeweils gültigen Beitrags- und Kassenordnung des Bundesverbandes, die Finanzordnung des Landesverbandes und die Finanzordnung für die Kreisverbände des Landesverbands.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 103 bis 105:</h4><div><p>Übereinstimmen mit den Beschlüssen. Die Rechnungsprüfer*innen berichten der KMV und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) Der Kreisverband kann für die Führung der Konten der Ortsverbände Bankkonten eröffnen. Für die Konten der Ortsverbände gelten die Regelungen dieser Satzungen sowie §9 Abs. 1 entsprechend. Der Kreisvorstand kann Personen nach §2 Abs. 6 "Finanzordnung für Kreisverbände" damit beauftragen die Kassen eines Ortsverbands zu führen. Die beauftragte Person des Ortsverbands ist dem*der Kreisschatzmeister*in oder dessen*deren beauftragter Person auskunfts- und rechenschaftspflichtig. In der Regel wird die*der Beauftragte des Ortsverbands durch die jeweilige Mitgliederversammlung des Ortsverbands bestimmt und vom Kreisvorstand bestätigt. Der jeweilige Ortsverband muss die Ernennung durch ein Protokoll nachweisen.<br><br>(5) Der Kreisverband erhebt Mandatsträger*innen Beiträge.<br>(a) Der Einzug der Mandatsträger*innenbeiträge erfolgt über die Kreisgeschäftsstelle.<br>(b) Die Höhe der Mandatsträger*innenbeiträge beträgt für alle Abgeordneten des Kreistages und ehrenamtliche Mitglieder des Kreisausschusses einheitlich € 70 pro Monat.<br>(c) Die Höhe der Mandatsträger*innenbeiträge beträgt für hauptamtliche Beigeordnete des Kreisausschusses oder ähnlicher kommunaler Gremien auf Ebene des Hochtaunuskreises € 400 pro Monat.<br>(d) Der/die Kreisschatzmeister*in richtet eine Clearinggruppe mit je einer/m Vertreter*in des Vorstandes und des Fraktionsvorstandes ein, die mit den Mandatsträger*innen alle Fragen der Mandatsträger*innenbeitragszahlung regelt. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, wird die Angelegenheit der zuständigen Mitgliederversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.<br><br><strong>10. Datenschutz</strong></ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>10. Datenschutz</strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 122 bis 123:</h4><div><p><strong>Inkrafttreten<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">:</del><ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins></strong></p><p>Diese Satzung trat am 6. Januar 1981 in Kraft und wurde <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zuletzt </ins>am <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">18</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30</ins>.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">04</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">09</ins>.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2018</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2022</ins> geändert.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Kreisvorstand schlägt aus verschiedenen Gründen die hier dargelegte Änderungs der Satzung des Kreisverbandes vor:</p>
<ol>
<li>Die Regelung zur Streichung bei Nicht-Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ist nicht gültig und wurde ersetzt durch einen Entzug des Stimmrechts (analog zum Landesverband).</li>
<li>Es wird die Möglichkeit geschaffen eine KMV per Videokonferenz durchzuführen. Die bisher geltenden Pandemie-bedingten Vorschriften dazu sind ausgelaufen, so dass nun eine explizite Regelung in der Satzung erforderlich ist.</li>
<li>Die Grüne Jugend soll mit beratender Stimme im Kreisvorstand vertreten sein. Dies ist bereits im Landesverband und einigen anderen Kreisverbänden Praxis.</li>
<li>Hinsichtlich der Finanzen wird die Satzung an die Formulierung aus der Muster Kassen- und Beitragsordnung des Landesverbandes für Kreisverbände angepasst. Dies bereitet einerseits die geplanten Änderungen hinsichtlich Kontoführung (inkl. Vollmachen für Orts-Kassierer) vor und regelt wie vom Landesverband empfohlen die Mandatsträger*innen-Beitragsregelung ausdrücklich per Satzung. Der hier genannten Betrag für Abgeordnete entspricht der bereits bestehenden individuellen Regelung mit den Mitgliedern der derzeitigen Kreistagsfraktion. Eine Position entsprechend § 9 (5) c existiert derzeit nicht, der Betrag ist eine Empfehlung aus der Mustersatzung.</li>
<li>Anpassung hinsichtlich korrekter Schreibweise und gültiger Referenzierung der Satzungen und Ordnungen übergeordneter Gliederungen (Landes- und Bundesverband).</li>
</ol><p>Die vollständige, derzeit gültige Fassung der Satzung kann ebenfalls <a href="https://gruene-hochtaunus.de/partei/satzung/">hier</a> nachgeschlagen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 20 Sep 2022 01:25:00 +0200</pubDate>
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