Der Kreisvorstand schlägt aus verschiedenen Gründen die hier dargelegte Änderungs der Satzung des Kreisverbandes vor:
- Die Regelung zur Streichung bei Nicht-Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ist nicht gültig und wurde ersetzt durch einen Entzug des Stimmrechts (analog zum Landesverband).
- Es wird die Möglichkeit geschaffen eine KMV per Videokonferenz durchzuführen. Die bisher geltenden Pandemie-bedingten Vorschriften dazu sind ausgelaufen, so dass nun eine explizite Regelung in der Satzung erforderlich ist.
- Die Grüne Jugend soll mit beratender Stimme im Kreisvorstand vertreten sein. Dies ist bereits im Landesverband und einigen anderen Kreisverbänden Praxis.
- Hinsichtlich der Finanzen wird die Satzung an die Formulierung aus der Muster Kassen- und Beitragsordnung des Landesverbandes für Kreisverbände angepasst. Dies bereitet einerseits die geplanten Änderungen hinsichtlich Kontoführung (inkl. Vollmachen für Orts-Kassierer) vor und regelt wie vom Landesverband empfohlen die Mandatsträger*innen-Beitragsregelung ausdrücklich per Satzung. Der hier genannten Betrag für Abgeordnete entspricht der bereits bestehenden individuellen Regelung mit den Mitgliedern der derzeitigen Kreistagsfraktion. Eine Position entsprechend § 9 (5) c existiert derzeit nicht, der Betrag ist eine Empfehlung aus der Mustersatzung.
- Anpassung hinsichtlich korrekter Schreibweise und gültiger Referenzierung der Satzungen und Ordnungen übergeordneter Gliederungen (Landes- und Bundesverband).
Die vollständige, derzeit gültige Fassung der Satzung kann ebenfalls hier nachgeschlagen werden.
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