Veranstaltung: | Kreismitglieder- und Wahlkreisversammlung September 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 3.1. Beschluss der Wahlordnung |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.09.2022) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 29.09.2022, 19:05 |
A5: Wahlordnung der Mitgliederversammlung / Wahlkreisversammlung
Antragstext
Stimmberechtigung
Wahlberechtigt sind alle persönlich anwesenden Mitglieder von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN - Kreisverband Hochtaunus.
Wählbarkeit
Wahlkreisversammlung: Kandidieren können alle deutschen
Staatsangehörigen, die am Wahltag der Landtagswahl mindestens 18
Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, keiner
anderen Partei als BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN angehören und mindestens
drei Monate vor der Landtagswahl ihren Wohnsitz oder dauernden
Aufenthalt in Hessen haben. Auch Nichtmitglieder können kandidieren,
müssen aber von einem stimmberechtigten Parteimitglied vorgeschlagen
werden.Landesfinanzrat: Kandidieren kann jedes Mitglied des Kreisvorstands
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Hochtaunus.
Kandidatur in Abwesenheit
Wer bei der Versammlung nicht persönlich anwesend sein kann, sich aber
trotzdem um ein Amt oder eine Funktion bewerben möchte, muss dies der
Kreisgeschäftsstelle vorab schriftlich mitteilen oder per Antragsgrün
einreichen. Die Bewerbung muss der Versammlung spätestens zum Beginn des
Wahlgangs vorliegen und muss die Annahme der Wahl im Falle einer
erfolgreichen Bewerbung enthalten.
Frauenstatut
Bei allen Personenwahlen zu Ämtern und Funktionen, ausgenommen der
Wahlleitung, wird das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angewandt.
Wahlleitung
Die wahlberechtigten Mitglieder der Versammlung wählen eine Wahlleitung,
sowie mindestens zwei Wahlhelfer*innen.
Art der Abstimmung
Alle Personenwahlen finden geheim statt. Die Wahl erfolgt für jeden
Wahlgang mittels dem von der Wahlleitung für den jeweiligen Wahlgang
festgelegten einheitlichen (nummerierten) Stimmzettel. Ausgenommen ist die
Wahlleitung und die Wahlhelfer*innen, die auf Antrag auch per Akklamation
gewählt werden können.
Bewerbung
Jede Bewerberin und jeder Bewerber hat 5 Minuten, um sich und ihr/sein
Programm vorzustellen. Anschließend können Mitglieder Rückfragen stellen,
die in angemessener Zeit zu beantworten sind.
Bei einer Kandidatur in Abwesenheit kann der Kreisgeschäftsstelle vorab
ein Bewerbungsvideo in entsprechender Länge zur Verfügung gestellt werden,
welches bei der Versammlung abgespielt wird. Rückfragen entfallen dabei.
Wahlverfahren
- Alle Ämter, Mandate und Funktionen werden in Einzelwahl gewählt.
- In jedem Wahlgang kann jede*r Stimmberechtigte eine Stimmen abgeben.
Ungültig sind Stimmen, bei denen der Stimmzettel mehr Namen als zu
wählende Positionen enthält, die nicht auf dem für den jeweiligen
Wahlgang festgelegten Stimmzettel abgegeben werden, die das
Wahlgeheimnis verletzen oder bei denen sich die abgegebene Stimme
nicht eindeutig einer/einem der Bewerber*innen zuordnen lässt. In
Wahlgängen, bei denen nur eine einzelne Person zur Wahl steht, kann
auf dem Stimmzettel statt des Namens der Person auch ein „Ja“,
„Nein“ oder „Enthaltung“ vermerkt werden. Leere Stimmzettel werden
als Enthaltung gewertet. - Im ersten Wahlgang gewählt ist, wer die meisten Stimmen und mehr als
50% der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. - Hat kein*e der Bewerber*innen im ersten Wahlgang das erforderliche
Ergebnis erzielt, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die
zwei Bewerber*innen mit den meisten Stimmen des ersten Wahlganges
erneut antreten können. - Im zweiten Wahlgang gewählt ist, wer die meisten Stimmen bzw. mehr
„Ja" als „Nein"-Stimmen auf sich vereinigen kann. - Gibt es aufgrund von Stimmengleichheit auch hier keine Entscheidung,
so entscheidet das Los für die jeweilige Position.
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